Wer in Baden-Baden einen Baum fällen oder umfangreich zurückschneiden möchte, sollte unbedingt einen Blick auf die geltende Baumschutzsatzung werfen. Diese regelt den Schutz aller Bäume außerhalb des Waldes, sofern sie einen Stammdurchmesser von mindestens 20 cm (gemessen in 1 m Höhe) aufweisen. Ziel ist es, das Stadtbild und den Naturhaushalt zu bewahren, Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu sichern und den Erholungswert der innerstädtischen Grünflächen langfristig zu erhalten.
Brauche ich in Baden-Baden eine Fällgenehmigung?
Das hängt entscheidend davon ab, ob es sich um einen geschützten Baum handelt und in welcher Situation die Fällung erforderlich ist. Die
Baumschutzsatzung sieht vor, dass Bäume mit einem Stammdurchmesser von 20 cm oder mehr nur mit einem „vernünftigen Grund“ beeinträchtigt
oder gefällt werden dürfen. Typische Gründe sind zum Beispiel Gefahrenabwehr (kranke oder umsturzgefährdete Bäume) oder baurechtliche
Maßnahmen. Liegt ein solcher Grund vor, ist ein Antrag bei der Stadt Baden-Baden zu stellen. Erst wenn die Stadt dem Antrag stattgibt, darf
die Maßnahme umgesetzt werden.
Welche Bäume sind ausgenommen?
Nicht alle Bäume fallen unter die Schutzbestimmungen. Obstbäume (mit Ausnahme von Esskastanien) oder Bäume in Baumschulen und Gärtnereien
sind zum Beispiel ausgenommen. Auch sogenannte Naturdenkmale, die bereits durch eine andere Verordnung geschützt sind, unterliegen einer
anderen Gesetzgebung. Dennoch ist jede Veränderung – egal ob Fällung oder starker Rückschnitt – mit Vorsicht zu betrachten, damit nicht
versehentlich gegen die Baumschutzsatzung verstoßen wird.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Bei Verstößen gegen die Baumschutzsatzung können saftige Bußgelder drohen – bis zu 10.000 Euro. Zudem können Ausgleichs- oder
Ersatzpflanzungen erforderlich sein, die ebenfalls mit Aufwand und Kosten verbunden sind. Viele Grundstücksbesitzer*innen oder
Hausverwaltungen sind sich dieser Rechtslage unsicher und befürchten, ungewollt gegen die Satzung zu verstoßen oder hohe Strafen zahlen zu
müssen.
Ausnahmen in Baden-Baden und darüber hinaus
Auch innerhalb von Baden-Baden kann es Unterschiede geben, je nachdem ob sich das Grundstück direkt in der Kernstadt oder etwas außerhalb
befindet. In manchen umliegenden Regionen oder anderen Städten, beispielsweise Karlsruhe oder Offenburg, gelten zum Teil abweichende
Regelungen oder gar keine Baumschutzsatzung. Da die Rechtslage regional sehr verschieden sein kann, empfiehlt es sich immer, den jeweiligen
Orts- bzw. Stadtplanungs- oder Umweltbehördenkontakt zu konsultieren.
Warum ein Fachbetrieb die beste Wahl ist
Gerade wenn Unsicherheiten („Brauche ich eine Genehmigung?“, „Welche Strafen drohen ohne Fällantrag?“) den Entscheidungsprozess verzögern,
ist eine professionelle Beratung Gold wert. Als Fachbetrieb kennen wir die lokalen Bestimmungen und unterstützen Sie bei allen
Formalitäten: von der Anzeigepflicht über den möglichen Befreiungsantrag bis hin zur sicheren und fachgerechten Baumpflege oder
Baumfällung. So vermeiden Sie Risiken und profitieren von einer nachhaltigen, gesetzeskonformen Lösung.
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Ob Baumschnitt, Kronenpflege, Fällung oder Ersatzpflanzung: Wir sorgen für eine reibungslose Abwicklung und halten uns streng an die
Vorgaben der Baumschutzsatzung. Unser Team aus Experten berät Sie umfassend, prüft die Notwendigkeit einer Fällgenehmigung und kümmert sich
um die fachgerechte Durchführung aller Maßnahmen. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Grundstück, damit
Sie sorglos und rechtssicher handeln können.