Bei einer Baumfällung ist dies jedoch nicht relevant. Egal ob Sommer oder Winter. Eine Fällung ist jahreszeitlich unabhängig durchführbar.*
Ob Bäume generell besser im Winter oder im Sommer beschnitten werden, ist ein viel diskutiertes Thema. Lange Zeit war es üblich, Hölzer im Winter zu beschneiden. Eingeführt wurde diese Tradition allerdings nicht von den Baumpflegern, sondern von den Landwirten.
Die Baumpfleger übernahmen die Gewohnheit welcher Baumschnitt wann durchzuführen ist unreflektiert. Der wahre Grund für den Baumschnitt im Winter war allerdings, dass Landwirte während der Sommermonate schlichtweg keine Zeit für das Beschneiden der Hölzer hatten. Moderne Erkenntnisse zeigen, dass ein Schnitt im Sommer für viele Bäume gesünder ist. Der Beschnitt ist besonders für Nutzbäume essenziell. Diese sind regelmäßig großen Belastungen durch den Fruchtstand ausgesetzt und sollen darüber hinaus hochwertige Früchte produzieren.
Im Sommerhalbjahr - März bis September - ist nach neuestem wissenschaftlichen Stand der richtige Zeitpunkt für Schnittmaßnahmen, wie z. B. Totholzbeseitigung, Auslichtungsschnitt, Verkehrssicherheitsschnitt und Kroneneinkürzung. Die Begründung liefert die Baumbiologie: Viele Bäume wurden durch falsche Schnittmaßnahmen krank. Die Folgen sind Faulherde im Stamm und dort nur schwer erkennbar. Für diese Bäume bedeutet das ein Sterben auf Raten. Im Sommerhalbjahr ist das gesamte Zellsystem im Baum aktiv und kann sofort auf eine Verletzung durch Schnittmaßnahmen reagieren.
Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Baden-Württemberg erklärt hierzu einen Grundsatz:
Häufig werden ab dem 1. März notwendige Baumschnittarbeiten verschoben und notwendige Baumpflegemaßnahmen sogar in der Ausführung durch Behörden eingestellt. Der Grund: Bei vielen Bürgern und Behörden ist verankert, dass das Naturschutzgesetz Arbeiten an Bäumen in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht zulässt. Dies ist so nicht richtig: *Das Gesetz untersagt in dem oben genannten Zeitraum zwar Fällungen und Rodungen, aber es erlaubt, Bäume und Sträucher innerhalb der Vegetationsperiode zu schneiden und baumpflegerisch zu behandeln. Das Naturschutzgesetz gibt Einschränkungen vor, wenn Nester und Bruthöhlen in Bäumen sind. In diesem Fall dürfen diese Bäume nicht geschnitten werden.
Der Schnitt und die Pflege von Bäumen wurden durch unsere Kultur über Jahrhunderte geprägt. Bäume wurden geschnitten, wenn man Zeit für sie hatte: Während im Sommer der Landwirt mit Feldern und Wiesen beschäftigt war, konnte er sich im Winter um die Bäume kümmern. Daraus entstand die Gewohnheit: Bäume werden im Winter geschnitten. Die Zeiten ändern sich, die Gewohnheiten blieben, oft zum Schaden der Bäume. Wie der VGL Baden-Württemberg weiter betont, zeigen viele wissenschaftliche Untersuchungen zur Biologie des Baumes:
Die Schnittstellen und Wunden eines Baumes verheilen in der Zeit von April bis September deutlich besser als in den übrigen Monaten.
Bäume haben nachweislich in der Vegetationszeit mehr Kraft, Schnittstellen und Wunden optimal zu überwallen. In den Grundlagen der modernen Baumpflege heißt es deswegen heute: Durch Schnittmaßnahmen an Bäumen treten die geringsten Folgeschäden auf, wenn sie während der Vegetationszeit ausgeführt werden
Es gibt einige Firmen und einzelne sogenannte Baumpfleger, die sich damit schmücken, welche Baumpflegerzertifikate, Kletterscheine, Titel und Gütezeichen sie besitzen.
Wir haben schon mit ausgezeichneten und/oder auch zertifizierten Unternehmen und auch mit z.B.
"European Tree Technicans & Treeworkern" zusammengearbeitet. Das Resultat war meist sehr bedauerlich.
Diese Titel sind für Sie kein Garant für die hervorragende Qualität der Arbeit, der Sicherheit oder einem perfekten Schnittbild. Meist arbeiten auch schon Baumpfleger mit dem SKT A-Schein ohne überhaupt eine Motorsäge im Baum benutzen zu dürfen. Es wird Ihnen dadurch "Können" vorgegaukelt, dass in Wahrheit gegenüber einem Laien nur den Anschein der Professionalität erwecken soll, oftmals aber aufgrund mangelnder Erfahrung oder unzureichender Ausbildung zu einem Desaster bei der Auftragsausführung führt. Von den eigenen Risiken einmal abzusehen, ist dies unverantwortlich für unbeteiligte Dritte, wie Verkehrsteilnehmer oder gar der Eigentümer eines Baumes selbst.
Viele Fachfirmen im Bereich Baumpflege erfüllen diese hohen Anforderungen und führen ihre Arbeiten auch wirklich fachlich richtig und ordentlichst aus.
Leider gibt es aber auch genauso viele, die es einfach nicht können, egal welche Zertifikate und Gütezeichen sie haben!
Es werden Bäume gekappt, das Umfeld wird beschädigt oder durch eine falsche Schnittführung der Baum langfristig geschädigt oder gar verstümmelt.
Es ist ein Trend abzusehen, der in den letzten Jahren verstärkt in Erscheinung tritt und das dazu führt, dass immer mehr SKT A-Schein-Kletterer aufgrund ihrer besuchten Kurse und Schulungen sich selbständig machen. Ohne jegliche Erfahrung!
Firmen können heute Gütezeichen erlangen, indem sie u. A. in der Antragsprozedur zwei Baustellen, die Sie selbst angeben müssen, für die Prüfer zur Besichtigung anzeigen. Klasse! Nur zwei Baustellen? Die Prüfer kommen nicht unangemeldet zu Baustellenbesichtigungen. Somit ist es möglich ein Theaterstück aufzuführen, um an das ersehnte Gütezeichen, das dann auch noch kostspielig für den Antragsteller ist, heranzukommen.
Einige Firmen, die Gütezeichen vergeben, verdienen dadurch auch in erheblichem Maße. Und das jährlich, denn man muss eine Mitgliedschaft beantragen und auch dafür wieder Gebühren bezahlen. Welch ein Schelm, der dabei Böses denkt.
Genauso verhält es sich mit Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen. Ja, es gibt Schulungen, die der Sicherheit dienen und dem Anfänger erst einmal, das Arbeiten und das sichere Aufstellen solcher Fahrzeuge/Arbeitsgeräte vertraut machen. Und? Ist das ein Garant dafür, dass jemand, der diese Schulung frisch absolviert hat, bei einer anspruchsvollen, vielleicht auch gefährlichen Situation weiß, was er dann zu tun hat? Oder ihm gar bewusst ist, wie er mit dem Arbeitskorb einer Hubarbeitsbühne umsichtig und vorausschauend in die Krone eines Baumes einfahren muss, ohne diesen nachhaltig durch Abbrechen der Äste oder Verletzungen an der Baumrinde zu schädigen?
Auch im Bereich der Verkehrsabsicherung oder Baustellenabsicherung, gibt es Richtlinien, die einzuhalten sind. Dies wird oft aus Bequemlichkeit oder Missachtung der Gefahr vernachlässigt.
Dafür sind eigentlich diese Schulungen, Gütezeichen und Zertifikate da. Aber wer ist denn eigentlich wirklich an der Einhaltung interessiert.
Nur, die Unternehmen, die dies aufgrund der Erfahrung, ihrem Wissen und ihrem Können in Eigenverantwortung tatsächlich auch durchführen, weil sie wissen, welche Gefahren insgesamt bei diesem anspruchsvollen Job lauern können.
Das heißt auch Verantwortung zu tragen, für unerfahrene Mitarbeiter, die manch ein Unternehmer aus reiner Profitgier auch schon mal alleine mit einem berufsfremden Helfershelfer auf die Bäume losschickt, indem Glauben, es wird heute schon alles gut gehen!
Kurzum, Sie können Glück haben oder auch nicht.
Das für Ihre Anforderungen passende Unternehmen, finden Sie am Besten durch Empfehlungen, Referenzen und eine fachgerechte Beratung vor Ort, wo jeder leistungsstarke Unternehmer gerne auf Ihre Fragen und Wünsche eingeht. Lassen Sie sich dabei die Vorgehensweise der Arbeit ruhig bis ins kleinste Detail erklären, denn dafür sind die Fachleute in beiderseitigem Interesse da.
Die ZTV Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Baumpflege) ist ein in Deutschland etabliertes Regelwerk für Baumpflegearbeiten. Sie dient als Grundlage für öffentliche Ausschreibungen sowie für die Durchführung und Abrechnung von Baumpflege- und Baumsicherungsmaßnahmen. Herausgegeben werden die Richtlinien von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL).
Ziel und Inhalt
Warum ist die ZTV Baumpflege wichtig?
Praxisbezug
Insgesamt gilt die ZTV Baumpflege als die wichtigste technische und fachliche Grundlage für sachgerechte Baumpflege in Deutschland.
Die ZTV-Baumpflege dienen häufig als Grundlage für Ausschreibungen, Verträge und Qualitätskontrollen, vor allem bei öffentlichen Baumpflegeprojekten.
Allgemeines
Baumuntersuchung & Dokumentation
Kronenmaßnahmen
Baumfällung
Wundbehandlung & Pflanzenschutz
Wurzelbereich & Bodenschutz
Verkehrssicherheit und Haftungsfragen
Leistungsbeschreibung & Abrechnung
Qualifikation des Personals
Baumerhalt vor Baumfällung
Baumpflege nach dem „Minimalprinzip“
Sach- und fachgerechte Maßnahmen
Dokumentation & Nachvollziehbarkeit
Verkehrssicherheit & Naturschutz
Die ZTV-Baumpflege ist umfangreich und wird regelmäßig aktualisiert. Eine aktuelle und vollständige Version ist direkt beim FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.) oder in Fachbuchhandlungen erhältlich.
Wenn potenzielle Kund*innen online nach Leistungen wie Baumpflege, Baumfällung, Seilklettertechnik oder ZTV-Baumpflege suchen, stellen sie häufig folgende Fragen:
Benötige ich eine Genehmigung für das Fällen meines Baumes?
– Häufig will man wissen, ob eine Baumschutzsatzung oder andere behördliche Vorschriften greifen.
Wie viel kostet eine Baumfällung bzw. Baumpflege?
– Die Frage nach dem Preis ist fast immer eine der ersten. Viele möchten außerdem wissen, welche Faktoren den Preis beeinflussen.
Welche Methoden gibt es zur Baumpflege oder Baumfällung?
– Suchanfragen zu Seilklettertechnik (SKT), Hubsteiger-Einsatz oder Kranfällung sind sehr häufig.
Was ist die beste Jahreszeit für einen Baumschnitt?
– User*innen fragen, wann sie ihre Bäume am schonendsten schneiden können (z. B. vor/ nach der Vegetationsperiode).
Wann ist eine Kronenpflege oder Kronensicherung notwendig?
– Wer sich über Baumpflege informiert, möchte wissen, ob ein kompletter Schnitt nötig ist oder ob eine Kronensicherung genügt.
Wie kann ich die Verkehrssicherheitspflicht als Eigentümer*in erfüllen?
– Viele suchen nach rechtlichen Infos und wollen sicherstellen, dass ihre Bäume keine Gefahr darstellen.
Was beinhaltet die ZTV-Baumpflege genau?
– Wer von ZTV-Baumpflege gehört hat, möchte verstehen, was hinter den Richtlinien steckt und warum Fachbetriebe damit arbeiten.
Gibt es Alternativen zur Baumfällung, um den Baum zu erhalten?
– Nutzer*innen interessieren sich für Möglichkeiten wie Kronenreduzierung, Baumsanierung oder Standsicherheitsverbesserung.
Wie läuft eine Baumfällung per Seilklettertechnik ab?
– User*innen suchen Videos, Schritt-für-Schritt-Erklärungen oder Erfahrungsberichte zu SKT.
Was passiert mit dem Holz und den Ästen nach der Fällung?
– Fragen zu Abtransport, Häckseln, Lagerung oder Weiterverwendung (Brennholz).
Kann ich den Baumschnitt selbst durchführen oder brauche ich Profis?
– Viele Hobbygärtner*innen sind unsicher, ob sie rechtlich und technisch eine größere Maßnahme selbst übernehmen dürfen.
Wer haftet bei Schäden durch Baumpflege- oder Fällarbeiten?
– Fragen zur Haftung, zu Versicherungen und zu möglichen Schäden an Nachbargrundstücken oder am eigenen Haus tauchen regelmäßig auf.
Wie viel Zeit nimmt eine Baumfällung oder ein größerer Baumschnitt in Anspruch?
– Interessent*innen möchten wissen, wie lange sie mit Arbeitslärm, Absperrungen oder eingeschränkter Nutzung ihres Grundstücks rechnen müssen.
Was mache ich mit dem Baumstumpf?
– Viele suchen nach „Baumwurzelfräsen“, „Stumpfentfernung“ und möchten Kosten und Aufwand dafür einschätzen können.
Welche Qualifikationen oder Zertifikate sollte ein Baumpflegebetrieb haben?
– Man erkundigt sich, woran man seriöse Dienstleister (z. B. ETW-Zertifikat, SKT-Abschluss) erkennt.
In welchen Fällen wird ein Kran oder eine Hubarbeitsbühne eingesetzt?
– Spezifische Fragen zur Technik und den Einsatzmöglichkeiten: „Ist das teurer oder günstiger als Seilklettertechnik?“
Was muss ich bei geschützten oder besonders wertvollen Bäumen beachten?
– Wer z. B. alte Eichen oder Naturdenkmale auf dem Grundstück hat, sucht häufig nach behördlichen Vorgaben.
Kann man durch Baumpflege den Wert meines Grundstücks steigern?
– Manche User*innen interessieren sich für das Thema Werterhalt durch eine attraktive und sichere Bepflanzung.
Darf ich Nester oder Höhlen im Baum einfach entfernen?
– Artenschutz und Nistzeiten sind gängige Themen, um keine Gesetzesverstöße zu riskieren.
Wann wird eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben?
– Wer in einer Gemeinde mit Baumschutzsatzung lebt, stößt auf Auflagen zur Wiederaufforstung – dazu gibt es viele Rückfragen.
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Kundenzufriedenheit basierend auf einer Kundenumfrage von allen Kunden 2015/16